© Kanton St.Gallen 2025 Seite 39/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte hielt Dr. W. ferner fest, dass die Verantwortlichkeit für die Durchstanzproblematik, die Statik der Westfassade und die mangelnde Erdbebensicherheit zu 100 % bei der Beklagten liege, und für die "Elefantenohren" (wohl: Senkungen) und die Risse innen teilweise (ohne Angabe eines Prozentsatzes).