55) wurden wiederum die vorausgegangenen Aktennotizen bestätigt und Dr. W. auch mit der Überprüfung der Tragsicherheit von Trakt A beauftragt (S. 3). Das Sanierungsprojekt für Trakt B wurde auf Wunsch der Z. Versicherungen der Beklagten übertragen (unter Hinweis auf deren Nachbesserungsrecht; S. 4). XH. von den Z. Versicherungen brachte auch zum Ausdruck, "… dass bezüglich Termine keine Deckungsprobleme bestehen" (Hervorhebung im Original).