c) An einer Sitzung vom 25. Oktober 2006 in kleinerem Rahmen (D., XB. [XC. Bau AG] sowie P. und XF. [Beklagte]) erachtet XB. den Nachweis der Tragsicherheit weiterhin als nicht erbracht; es wird beschlossen, dies sofort nachzuholen; für Trakt A durch die Beklagte, für Trakt B durch einen neutralen Experten (Aktennotiz, kläg. act. 48). Am 26. Oktober werden u.a. die Aktennotizen vom 6. und 25. Oktober ohne Gegenstimme genehmigt, und bezüglich Tragsicherheit wurde das Vorgehen vom 25. Oktober bestätigt (Aktennotiz vom 26. Oktober 2006, kläg. act. 49). Ab dem 6. November 2006 (kläg. act. 52) nahmen regelmässig auch Vertreter der Z. Versicherungen (XG. und XH.) an diesen Besprechungen teil.