© Kanton St.Gallen 2025 Seite 34/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Nach Diskussion von Einzelfragen insbesondere im Bereich der Statik (S. 2-4) wird dem Ingenieur die Aufgabe übertragen, die Tragsicherheit des Gesamtsystems - inkl. Mauerwerk - nachzuweisen (S. 4; Aktennotiz, kläg. act. 47).