b) An der Besprechung vom 6. Oktober 2006 wurde die Aktennotiz der Besprechung vom 26. September 2006 mit einigen wenigen, hier nicht relevanten Bemerkungen "einstimmig genehmigt". P. von der Beklagten erklärte, dass die Eisenbetonstatik, was die Tragsicherheit betreffe, unproblematisch ("im grünen Bereich") sei und die Lasten nicht sehr hoch seien. Bei den Betondecken sei das Schwinden erhöht, die Deckenverformung aber sehr klein (S. 1). Es wird aber festgehalten, dass das Mauerwerk nicht in die Prüfung einbezogen worden und der Nachweis der Tragsicherheit des Gesamtsystems (Eisenbeton und Mauerwerk) nicht erbracht sei.