Generalbau AG, nicht die Klägerin, als Kundin. So trug sie in ihrer "Rechnungskontrolle Honorare" für 2003 (teilweise) die F. Generalbau AG in der Textspalte ein (bekl. act. 3) und stellte die erste Akontorechnung vom 7. Oktober 2009 auf die F. Generalbau AG aus (bekl. act. 2). Auf die Aufforderung von D. bzw. der Klägerin hin stellte sie jedoch eine neue, auf die Klägerin lautende Rechnung unter gleichem Datum und gleicher Rechnungsnummer aus (kläg. act. 26a), und auch die folgenden Rechnungen wurden - soweit ersichtlich, zudem unbestritten - so adressiert (kläg.act.