(kläg. act. 26a-c) - und die abgeschlossene Bauwesen-Versicherung (kläg. act. 25) lauten auf die Klägerin. Eine eigentliche Generalunternehmerstellung der F. Generalbau AG erscheint nach den im Recht liegenden Akten nicht als real. Auf die von der Klägerin angebotene "Edition" ihrer eigenen Akten ist nicht einzugehen und sie scheint vorliegend angesichts der oben aufgeführten Indizien auch nicht nötig.