Generalunternehmer figuriert, unterzeichnet die oben als ihr Vertreter genannte Person dann als "Bauleitung" (kläg. act. 40a ff.). Die vorhandenen Unternehmer- und Dienstleisterrechnungen (kläg. act. 24 und 120 ff.) - inklusive diejenigen der Beklagten © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte