Jäggi/Gauch, ZK, N 332 zu Art. 18 OR). Die objektivierte Vertragsauslegung nach dem Vertrauensprinzip bildet Rechtsfrage (BGE 132 III 626 E. 3 S. 632 mit Hinweisen; 118 II 365 E. 1 S. 366; 117 II 278 f. E. 5a). c) Im Briefwechsel vom 13./18./23. Dezember 2002 gibt sich die F. Generalbau AG nicht als Vertreterin der Klägerin aus. Aufgrund der vorhandenen Schriftstücke kann somit die Behauptung der Klägerin, der Vertrag sei entgegen dem erweckten Anschein in Wirklichkeit zwischen der Beklagten und der Klägerin zustande gekommen, nicht nachvollzogen werden. Auch der Hinweis in der Offertbestätigung der F. Generalbau