© Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gegenstand dieses Vorentscheides. Ob und inwieweit sich diese Forderungen auf allfällige Ansprüche der Klägerin gegenüber der Beklagten auswirken, ist daher nur zu prüfen, soweit dies der Prozessgegenstandes des vorliegenden Teilentscheides nötig macht. Darauf ist, soweit erforderlich, im Sachzusammenhang einzugehen.