Ob und inwieweit die Beklagte dafür haftet, hängt zunächst davon ab, zwischen wem - und insbesondere, ob zwischen Klägerin und Beklagter - vertragliche Beziehungen bestehen, und wenn ja, welche. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B. Wer ist Vertragspartei bzw. Partei welches Vertrages? 2. Die im einzelnen sehr ausführlichen und komplexen Darlegungen der Parteien zur "Vertragskette" können im Überblick wie folgt zusammengefasst werden: