16. Der Handelsgerichtspräsident beschränkte das Verfahren mit Schreiben vom 26. November 2008 auf die Frage, ob die Ansprüche der Klägerin verjährt und/oder verwirkt seien. 17. In ihrer Replik (nachfolgend R) vom 4. Februar 2009 modifizierte die Klägerin ihre Rechtsbegehren wie vorne dargestellt. Im Übrigen äusserte sie sich im Wesentlichen entsprechend der erwähnten Beschränkung des Prozessthemas, wobei sie allerdings beantragt, im Teilentscheid "… zusätzlich die Vertragsverhältnisse zwischen der Klägerin und der F. Generalbau AG sowie zwischen diesen Beteiligten und der Beklagten verbindlich festzustellen".