© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 14. In den nachfolgenden Verhandlungen einigten sich die Parteien nicht, weshalb die Klägerin mit Klage vom 17. September 2008 gegen die Beklagte das eingangs erwähnte Rechtsbegehren anhängig machte.