69) sowie einen solchen betreffend Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung vom 13. April 2007 (kläg. act. 70) vor. Zwei weitere Expertisen betrafen die bauphysikalische Beurteilung der Fassadenrisse (Y. AG, X., vom 25. Mai 2007, kläg. act. 72) sowie die Risse innerhalb der Wohnungen (V. und Dr. W. vom 15. November 2007, kläg. act. 74).