Am 7. März 2007 berichtete Dr. W., dass die Erdbebensicherheit nicht gewährleistet sei (eMail vom 7. März 2007, kläg. act. 66). An einer Besprechung vom 12. März 2007 hielt Dr. W. ferner fest, dass die Verantwortlichkeit für die Durchstanzproblematik und für die Statik der Westfassade bei der Beklagten liege. In der Folge teilte die W. AG mit, dass die Planungsarbeiten für die Sanierung abgeschlossen seien (eMail vom 16. März 2007, kläg. act. 68), legte einen zusammenfassenden Bericht "Mängel, Kostenverteiler" vom 28. März/10. April 2007 (kläg. act. 69) sowie einen solchen betreffend Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung vom 13. April 2007 (kläg.