5. Mit Schreiben an "I.", G., der heutigen Beklagten, vom 13. Dezember 2002 (das nach der Anrede zu schliessen offenbar auch noch an einen anderen Ingenieur gegangen war), zeigte sich die F. Generalbau AG interessiert, für das Projekt frühzeitig einen Bauingenieur beizuziehen, und ersuchte unter Verweis auf die Architektenpläne um ein "Pauschalangebot für die vollständigen Leistungen gemäss SIA…" (Hervorhebung im Original; kläg. act. 15). Für die F. Generalbau AG zeichnete D. Die I. AG offerierte am 18. Dezember 2002 gestützt auf die "Pläne Vorprojekt 1:200" (kläg. act. 17): "Arbeitsleistungen: UG bis. 4. Terrassenebene Vordimensionierung Stahlbetonarbeiten Devis