3. Am 4. November 2002 erstattete die M. Geotechnik AG, N., - wie aus dem Text zu schliessen ist: der Klägerin - einen Zusammenfassenden Geotechnischen Bericht (u.a.) über die Baugrundverhältnisse und die daraus abzuleitenden Folgen für Baugrubenausbildung und -sicherung, Fundation und Wasserhaltung (kläg. act. 14). - Für das vorliegend interessierende Baufeld C 1 lieferte die M. Geotechnik AG am 17. April 2003 noch einen besonderen Bericht ab (kläg. act. 21). 4. Im Hinblick auf das Bauvorhaben beauftragte die Klägerin mit Vertrag vom 20. November 2002 die O. Architekten AG, C., mit den Architekturleistungen (kläg. act. 16).