Die Gesuchstellerin verlangt in ihrem Rechtsbegehren 1.3, es sei der Gesuchsgegnerin zu verbieten, die letzten Endziffern der Produktenummern der Gesuchstellerin für ihre eigenen Produkte zu übernehmen. Die Gesuchsgegnerin gab in ihrer Gesuchsantwort bekannt, sie hätte sich entschlossen, die Referenznummern zu wechseln; der Wechsel sei insbesondere auf der Website bereits nachvollzogen worden. Zudem versprach sie, es würden keine Produkte der Gesuchstellerin mit den bisherigen Referenznummern mehr in den Verkauf gelangen (Gesuchsantwort, S. 13). Damit hat sich die