b/aa) Die Gesuchstellerin verlangt in ihrem Rechtsbegehren 1.2 (Ingress) auch, es sei der Gesuchsgegnerin zu verbieten, den Inhalt ihrer Website zu kopieren. Die Gesuchsgegnerin hat offensichtlich Inhalte von der Website der Gesuchsgegnerin direkt auf ihre eigene Website kopiert (vgl. kläg. act. 12, 19-20, 23-24). Unklare Rechtsbegehren sind anhand aller Vorbringen einer Partei nach Treu und Glauben auszulegen (Leuenberger/Uffer-Tobler, N 7 zu Art.