a) Die Gesuchstellerin verlangt in ihrem Rechtsbegehren 1.2 (Ingress) unter anderem, es sei der Gesuchsgegnerin zu verbieten, den Inhalt ihrer Website nachzuahmen. Ein Rechtsbegehren muss so formuliert sein, dass es bei Gutheissung zum Dispositiv © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte