Da die fraglichen Fixierungen aus Hygienegründen nur verpackt gehandelt werden, beurteilt sich die Verwechslungsgefahr anhand des Gesamteindrucks, den das verpackte Produkt erweckt. Die Fixierungen der Gesuchstellerin sind in Zellophanbeutel verpackt, in die ein weisser oder blauer Zettel geschoben ist. Auf dessen einer Seite sind die Produkt- und Herstellerangaben aufgedruckt, auf der anderen Seite eine Gebrauchsanleitung. Die Fixierungen der Gesuchsgegnerin hingegen sind in deutlich grössere Beutel verpackt, deren Rückseite aus Papier und die Vorderseite aus einer Klarsichtfolie besteht.