4. Die Gesuchsgegnerin legt der Gesuchstellerin bis Freitag, 14. November 2008, Vorschläge für Anpassungen der Produktformen gemäss Beilagen 1–4 des Rechts­ begehrens der Gesuchstellerin vor. 5. Die Parteien bemühen sich, bis Freitag, 14. November 2008, betreffend das Schreiben der Gesuchstellerin an die Kunden vom 8. Oktober 2008 eine Gesamtlösung (inklusive Anpassungen gemäss Ziffer 4) zu finden. Bis zum 14. November 2008 wird die Gesuchstellerin keine weiteren solchen Schreiben an Kunden in der Schweiz versenden. Die Parteien konnten sich in der Folge nicht auf einen Gesamtvergleich einigen. II.