3. Die Gesuchsgegnerin verpflichtet sich, die letzten vier Ziffern der Produktenummern der Gesuchstellerin nicht für ihre eigenen Produkte zu verwenden. In Bezug auf die unentgeltlich abgegebenen Muster besteht eine Aufbrauchsfrist bis spätestens Samstag, 15. November 2008. Die Muster werden während der Aufbrauchsfrist nur mit einem Aufkleber "Muster" und dem Hinweis auf die neue Artikelnummer abgegeben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte