2. Mit Eingabe vom 24. Juli 2008 ersuchte die Gesuchstellerin um Erlass einer dringlichen Anordnung gegen die Gesuchsgegnerin mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren. Sie wirft der Gesuchsgegnerin vor, ab Ende Juni 2008 planmässig Produkte der Gesuchstellerin abgekupfert und weite Teile ihres Internet-Auftrittes © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte übernommen zu haben, weshalb ein Reputations- und Marktverwirrungsschaden drohe.