Insbesondere ist keine Rede davon, dass die Rechte am Kongress hätten zurückgehen sollen; die Unterlagen waren übergeben worden. Im gleichen Schreiben auf S. 3 spricht Rechtsanwältin Dr. H. in anderem Zusammenhang selber davon, die "A. AG-C." hätte die Rechte am Kongress erworben. Dies ergibt sich auch aus dem ganzen Verhalten der Klägerin, die den Kongress z.B. noch im Juni 2007 auf ihrer Homepage weiter als durch "A. AG-C." übernommen ankündigte, im Unterschied zum Januar 2006 aber nicht mehr mit konkretem Verschiebungsdatum (vgl. bekl. act. 20 und 21). Die früheren Schreiben vom 8. und 21.