b) Aus der Präambel, Ziff. I. (Vertragszweck), Ziff. II. (Übertragung des Kongresses) und Ziff. V.1 (Finanzen/Entschädigung) wird klar, dass der eigentliche Vertragszweck die Übertragung des renommierten internationalen Wirtschaftskongresses Managing Change und aller damit zusammenhängenden Rechte inkl. die weitere Verwendung des Namens von D. für Euro 500’000.- von "Foundation-D." auf "A. AG-C." war. In diesem Zusammenhang ist nirgends die Rede davon, dass ein entscheidender Bestandteil des Vertrages (conditio sine qua non) die Einführung von "A. AG-C." durch D. sei;