d) Mit Schreiben vom 8. Februar 2006 verlangte H. die noch ausstehenden Unterlagen bis zum 15. Februar. Zudem machte sie geltend, "A. AG-C." sei über wesentliche Dinge nicht informiert gewesen; so seien sie im Glauben gewesen, der Kongress 2006 sei praktisch organisiert und D. könne diesen auch persönlich bestreiten, was sich als unrichtig herausgestellt habe. Bei Kenntnis der Sachlage hätte "A. AG-C." den Vertrag nicht bzw. mit Sicherheit nicht so geschlossen. Sie würden diesbezüglich noch auf "Foundation-D." zukommen (kläg.