Es erfolgte schliesslich die Absage (Verschiebung) des Kongresses 2006. Dabei ist zwischen den Parteien umstritten, ob diese einvernehmlich oder einseitig durch "A. AG-C." erfolgt war. Aufgrund der Aktenlage ist davon auszugehen, dass sich F. vorerst jedenfalls dagegen gewehrt hatte (bekl. act. 6, 10, 13, 14, 15). Anfang Februar 2006 wurde schliesslich je ein Absagebrief versandt an Referenten und Teilnehmer mit dem Logo beider Seiten, unterzeichnet jedoch lediglich durch Dr. H. und I. von der Klägerin (kläg. act. 13a und 13b; vgl. kläg. act. 33, wo F. bedauert, dass er nicht habe mit unterzeichnen dürfen). Den Druck/Versand hatte aber die Foundation übernommen (vgl. Replik Rz 52 und kläg.