Mit Schreiben vom 17. Januar 2006 an F./die Foundation wies Rechtanwältin Dr. H., Verwaltungsrätin der Klägerin, unter dem Titel „Vereinbarung "A. AG-C." auf die durch den Tod von D. grundlegend veränderte Situation und auf die Unsicherheiten bezüglich der Vorbereitungen des 9. Kongresses hin und verlangte unter Berufung auf Ziff. V.3 der Vereinbarung Zugang zu allen Dokumentationen. Sie unterstrich, dass alle Aktivitäten über "A. AG-C." abzuwickeln oder mit dieser abzustimmen seien. "A. AG- C." werde zu gegebener Zeit entscheiden, ob und allenfalls wie der 9. Kongress durchgeführt werde (bekl. act. 12).