Eine Klausel in Ziff. V.3 der Vereinbarung regelt, was passiert, wenn D. an der weiteren Teilnahme/Mitwirkung verhindert sein sollte: Die jeweiligen Tätigkeiten werden durch "A. AG-C." bzw. durch von ihr bezeichnete Personen oder Unternehmen übernommen, wobei die Foundation und D. sicherstellen, dass der "A. AG-C." unverzüglich sämtliche Dokumentationen übergeben werden. Im Dezember 2005 zahlte die A. AG die Euro 500’000.-.