2. Zwischen der Foundation (als Klägerin) und Prof. Dr. C. (als Beklagter 1) sowie der A. AG (als Beklagte 2) ist gestützt auf die Vereinbarung ein weiteres Verfahren vor dem Handelsgericht hängig (HG.2007.35-HGK). Die Foundation verlangt von den Beklagten 1 und 2 gestützt auf Art. 97 OR (Vertragsverletzung) die Bezahlung von entgangenem Gewinn (Euro 517'228.18) und Schadenersatz für Auslagen (Euro 15'130.88) für den abgesagten Kongress 2006 sowie nicht erzielten, vertraglich vereinbarten Einkommensanteil wegen der nicht durchgeführten Kongresse 2007/2008 (Euro 186'160.-). Dieses Verfahren ist bis zur Erledigung der vorliegenden Klage sistiert.