1. Die A. AG (Klägerin) hat ihren Sitz in B. und bezweckt die Schulung und Beratung von Führungskräften aller Stufen in Wirtschaft und Staat. Präsident des Verwaltungsrats ist Prof. Dr. C. (kläg. act. 3). Bei der D. International Foundation for Executive Communications (Beklagte 1; nachfolgend Foundation) handelt es sich um eine Stiftung mit Sitz in E., welche von D. sel. gegründet worden war und u.a. die Schulung von Führungskräften in professioneller Kommunikation sowie Motivationstechniken bezweckt (kläg. act. 4). F., Sohn und Alleinerbe von D. (Beklagter 2), ist heutiger Präsident der Beklagten 1.