Die Klägerin hat Spesen und Reisekostenbelege (kläg.act. 27-82) eingereicht, jedoch in keiner Weise ausgeführt, welche Spesen in Bezug auf welchen Mitarbeiter der Klägerin für die Erbringung welcher Leistung entstanden sind. In gleicher Weise wie beim Honoraraufwand fehlt jegliche Zuordnung der angeblich entstandenen Reisekosten und Spesen zu den einzelnen Rechnungen. Damit ist nicht nachvollziehbar, welche Reisekosten und Spesen im Rahmen der Erstellung des Business Case entstanden und welche erst nach dem 3. Oktober 2006 angefallen sind.