Entschädigung der Klägerin für ihre Bemühungen nach dem 3. Oktober 2006 vereinbarten die Parteien was folgt (kläg.act. 9 Abs. 5): "Für unsere Aktivitäten im Laufe der nächsten 3 Monate, in der wir ein umsetzungsreifes Konzept gemeinsam mit Ihnen erarbeiten möchten und natürlich die anstehenden Aktivitäten weitertreiben (Vertragsfinalisierung, Gespräche mit potentiellen Kunden, …), rechnen wir unsererseits mit einem Aufwand von ca. 120'000.- bis 140'000.- Euro zzgl. Reisekosten je Monat".