4. Gemäss den Ausführungen der Klägerin basieren die zwischen dem 7. November 2006 und 31. Januar 2007 (kläg.act. 16-19) gestellten Rechnungen auf der Vereinbarung der Parteien vom 2./3. Oktober 2006 entsprechend der Zusammenfassung im E-Mail von R. F. an T. H. vom 3. Oktober 2006 (kläg.act. 9 Abs. 5). Wie erwähnt, wurde für die Erstellung des Business Case ein Pauschalhonorar von EUR 100'000.-- zzgl. Reisekosten und Spesen vereinbart. In Bezug auf die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 36/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte