Die Beklagten machten geltend, die Klägerin habe sich an der Suche nach Investoren beteiligt. Sie haben den Investorenflyer erstellt und den von ihr erstellten Business Case präsentiert (Klageantwort S. 7 lit. B.a. Abs. 10). Die Beklagten hielten dann aber an anderer Stelle in der KIageantwort fest, eine Vereinbarung betreffend Vorbereitung, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 35/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte