Gemäss den weiteren Ausführungen der Klägerin wurde am 6. November 2006 beschlossen, dass J. S. die Investorensuche auf Basis des durch die Klägerin erstellten und von den Beklagten für gut befundenen Business Case aufnehmen solle. Die Klägerin sei durch die Beklagte 1 damit beauftragt worden, J. S. bei dessen Bemühungen um Investoren bei Bedarf zu unterstützen, wobei insbesondere J. S. bei Investorengesprächen durch das klägerische Projektteam habe begleitet werden sollen (Klage Rz. 21). Obwohl die Klägerin mit der Suche nach Investoren nicht beauftragt gewesen sei, habe sie einen ernsthaften Kontakt zur Cy. AG, Hamburg, herstellen können (Klage Rz. 23).