j) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beklagten den Nachweis erbracht haben, dass die Ausführungen der Klägerin im Business Case in Bezug auf die Steuerbefreiung von Biodiesel unsorgfältig abgeklärt und damit unzutreffend waren und dass diese kausal dafür waren für die im Business Case gezogenen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 34/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte