12) wird tatsachenwidrig ausgeführt, dass "in Deutschland (…) Biokraftstoffe [d.h. insbesondere Biodiesel] vorerst bis 2009 von der Mineralölsteuer befreit" seien. Wie erwähnt, handelt sich um einen erheblichen Faktor für die Beurteilung der Marktchancen von Biodiesel, und es ist damit davon auszugehen, dass die im Business Case (kläg. act. 12 S. 10 ff.) gezogenen Bewertungen für Biodiesel unzutreffend waren. Auf Seite 11 des Business Case (kläg. act. 12) wird festgehalten, dass reiner Biodiesel (B100) nur durch die Steuerbegünstigung wettbewerbsfähig sei. Der derzeit günstigere Preis gegenüber dem herkömmlichen Diesel sei ein wichtiges Kaufargument.