11, 12, 14) in Kraft getreten. Aufgrund der Ausführungen der Geschäftsführerin und der stellvertretenden Geschäftsführerin des VDB steht fest, dass der Entscheid des Gesetzgebers, ob Biodiesel steuerlich begünstigt wurde oder nicht, einen massgeblichen Einfluss auf die Konkurrenzfähigkeit von Biodiesel hatte und hat und allenfalls dazu führen konnte, dass der Biodiesel nicht konkurrenzfähig war und ist, was zum Zusammenbrechen des Biodieselmarkts führen konnte. Die Frage der Besteuerung hatte und hat damit entgegen den Behauptungen der Klägerin erhebliche Auswirkungen auf die im Business Case zu ziehenden Schlussfolgerungen (vgl. kläg.