Wenn sich der Liter (der Liter Öl wiege 0,8 kg) um 9 Cent verteure, so seien dies bei einer Kapazität von 30'000 Tonnen eine nicht unbeachtliche Summe von 33'750'000 € (3'000'000 kg : 0,8 kg x 9 Cent). Für die folgenden Jahre seien weitere 30'000'000 € als Steuerzuwachs aufzuaddieren, d.h. im 1. Jahr 30'000'000 €, im 2. Jahr 60'000'000 €, im 3. Jahr 90'000'000 €. Angesichts dieser vom Business Case der Klägerin nicht berücksichtigten Kosten könne die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projekts sachlich nicht korrekt sein (Klageantwort S. 12f. lit. B.b.2. Abs. 32 ff.).