i) aa) Die Beklagten machen geltend, die Klägerin gehe im Business Case (kläg.act. 12 S. 9) tatsachenwidrig davon aus, dass in Deutschland "Biokraftstoffe vorerst bis 2009 von der Mineralölsteuer befreit" seien. Sie wiesen unter Hinweis auf den Artikel von Dr. Karin Retzlaff, stellvertretende Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB), Berlin, "Biodieselmarkt geht schweren Zeiten entgegen" vom 26. Oktober 2006 (bekl.act. 19) darauf hin, dass die Besteuerung von Biodiesel in Deutschland seit 1. August 2006 9 Cent pro Liter betragen habe.