Entsprechende Anlagen hätten sich seit Mitte 2006 im Bau befunden. Bei professioneller Analyse hätte im Business Case festgestellt werden müssen, wie gewaltig der deutsche Markt mit Biodiesel bereits damals übersättigt gewesen sei und dass der Übersättigungsgrad in naher Zukunft noch weiter ausgebaut werde (Klageantwort S. 12 lit. B.b.2. Abs. 24 ff.).