18) produzierte C.-Biodiesel im Juli 2006 130'000 Tonnen, wogegen im Business Case von einer Kapazität von lediglich 88'000 Tonnen ausgegangen worden war. Die Beklagten legen indessen nicht dar, in welcher Weise diese – geringfügige – Fehleinschätzung in Bezug auf die Produktionskapazitäten von C.-Biodiesel zu Fehleinschätzungen im Business Case geführt hatten, nachdem es um Produktionskapazitäten von Biodiesel in Deutschland von insgesamt 3'158'000 Tonnen gegangen war (kläg.act. 12 S. 27; vgl. Klageantwort S. 12 lit. B.b.2. Abs. 22f.). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 30/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte