Das IWR wies in seinem Bericht für die E. Biodiesel AG für das Jahr 2003 eine Produktionskapazität von 30'000 Tonnen aus (bekl.act. 8). Gemäss den unbestrittenen Angaben der Klägerin kündigte die E. Biodiesel AG im Dezember 2005 an, Anfang 2007 eine neue Anlage in Betrieb zu nehmen und dadurch die Kapazität auf 132'000 Tonnen zu erweitern. Indem im Business Case eine Kapazitätsmenge von 111'000 Tonnen eingesetzt wurde, hat die Klägerin keine Pflichtverletzung begangen, da sie in © Kanton St.Gallen 2025 Seite 29/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte