cc) Die Beklagten reichten eine Presseinformation der E. Biodiesel AG vom 13. Dezember 2005 ein, wonach diese eine Produktion von 32'000 Tonnen hatte und diese auf Anfang 2007 auf 132'000 Tonnen vervierfacht habe (bekl.act. 15). Dies entspreche auch den ausgewiesenen Werten des IWR (bekl.act. 8). Im Business Case (kläg.act. 12 S. 27) werde von einer Kapazität von 111'000 Tonnen ausgegangen (Klageantwort S. 11 lit. B.b.2. Abs. 20).