bb) Die Beklagten hielten unter Hinweis auf eine Mitteilung der B. I. AG auf ihrer Homepage (bekl.act. 14) fest, gemäss diesen Mitteilungen habe die Zielkapazität von B. I. AG ab Ende 2007 bei rund 750'000 Tonnen Biodiesel gelegen, wobei zwei Anlagen in Rostock und Rotterdam im Bau gewesen seien. Dies entspreche auch den ausgewiesenen Werten des IWR (bekl.act. 8). Im Business Case werde dagegen von einer Kapazität von 664'000 Tonnen (kläg.act. 12 S. 27) ausgegangen (Klageantwort S. 11 lit. B.b.2. Abs. 19).