Zu unterscheiden sei somit zwischen Kapazitäts- und Produktionsmengen. Auf diesen Umstand wies A. H. von der Klägerin in seiner "Stellungnahme zu den offenen Punkten von Herrn J. S. aus dem Investorengespräch mit S. B. Industries AG & Co. KG (R.-Gruppe) vom 09.01.2007" hin und hielt insbesondere fest, dass die Recherchen bezüglich der Wettbewerber innerhalb des Business Case schwerpunktmässig im September und Oktober 2006 durchgeführt worden seien, jedoch eine Aktualisierung der Wettbewerber-Kapazitäten seitens der Klägerin nur auf Basis einer klaren Auftragserteilung durch den Auftraggeber vorgenommen werden könne (kläg.act. 111).