Eine diesbezügliche Sorgfaltspflichtverletzung der Klägerin wird damit von den Beklagten nicht nachgewiesen. Im Übrigen führen die Beklagten weder substantiiert aus noch haben sie entsprechende Belege eingereicht, weshalb nach ihrer Ansicht J. C. N. zu hoch und A.-Biodiesel zu niedrig ausgewiesen sein © Kanton St.Gallen 2025 Seite 27/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte