Wie aus dem von den Beklagten eingereichten Internetausdruck betreffend die vom IWR berechneten Biodiesel-Produktionskapazitäten in Deutschland vom 22. September 2007 hervorgeht, konnte dieses die Gesamtkapazität per Ende 2006 verbindlich festlegen, während es für das Jahr 2007 einen voraussichtlichen Zubau von 1'537'000 Tonnen annahm und entsprechend die "voraussichtliche Gesamtkapazität Ende 2007" festsetzte (bekl.act. 8 S. 4). Gemäss der Aufstellung des IWR stieg die Gesamtkapazität Ende 2005 von 2'149'000 Tonnen auf eine solche Ende 2006 von 3'840'500 Tonnen, womit ein "Zubau 2006" von 1'691'500 Tonnen bzw. 78% erfolgte (bekl.act. 7 S. 3f.).